Allgemeine Geschäftsbedingungen
ANREISE - ABREISE
DIE NUTZUNG VON RÄUMLICHKEITEN
Das Ferienappartements sind für die von Ihnen genannte Anzahl an Personen gemietet.
Jegliche Überschreitung der Personenzahl ist nicht zulässig.
Eine Nutzung Dritter ist nicht zulässig.
Änderungen teilen sie bitte dem Vermieter umgehend mit.
Defekte Geräte oder andere Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bitte stellen sie sicher, dass die Ruhe in der Nachbarschaft nicht vom Mieter und seiner Familie/ Freunden gestört wird.
Verlassen sie das Ferienhaus in so einem ordentlichen und sauberen Zustand,
wie sie es bei der Ankunft vorgefunden haben.
Im Falle der Nichteinhaltung und Beschädigungen wird die Kaution entsprechend einbehalten, und die Restsumme ggf. in Rechnung gestellt.
Die Endreinigung ist bei normaler Verschmutzung bei der Wochenmiete im Preis erhalten.
TIERE
Haustiere sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. (auf Anfrage)
UNTERBRECHUNG DES AUFENTHALTS
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Aufenthaltes vom Mieter bleibt der Mietpreis bestehen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises (mit Ausnahme der zuvor gezahlten Kaution, sofern keine Schäden bei Abnahme erkennbar sind).
KAUTION
Die Höhe der Kaution wird auf 100 Euro festgelegt. Diese Kaution wird am Tag der Abreise, wenn es keine Beanstandungen an der Wohneinheit und deren Einrichtung gibt, an den Mieter zurückgegeben.
BEZAHLUNG
Die Reservierung wird wirksam, sobald eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages dem Mieter zugänglich gemacht wurde. Diese geleistete Zahlung verbleibt, auch bei einer Stornierung durch den Mieter, beim Vermieter.
Der Restbetrag der Miete muss bei Ankunft bezahlt werden.
STORNIERUNGEN
Alle Stornierungen müssen im Voraus mit dem Besitzer mitgeteilt werden.
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach 80%
und bei Nichterscheinen 100%
c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.